Gemeinsame Pressemeldung bpv/DV/LEV: Mediennutzung an Schulen muss pädagogischen Grundsätzen folgen

Pressemitteilung

Mediennutzung an Schulen muss pädagogischen Grundsätzen folgen

bpv, LEV und DV zur Diskussion um das sogenannte „Handy-Verbot“

Die Entscheidung über die Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Medien muss aus Sicht des Bayerischen Philologenverbandes (bpv), der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV) und der Direktorenvereinigung (DV) bei der einzelnen Schule liegen.

Michael Schwägerl, der Vorsitzende des bpv, dazu: „Uns geht es nicht um den Begriff Handy-Verbot, wie das von vielen Seiten kolportiert wird. Uns geht es darum, dass die Schulen über Art. 56 des BayEUG hinaus eigenverantwortlich im Rahmen eines Konzeptes die Mediennutzung regeln können müssen. Aus unserer Sicht ist problematisch, dass sich die Ausnahmeregelung momentan nur auf Einzelfallentscheidungen der Lehrkraft beruft, sodass Schulen, die bereits entsprechende Konzepte haben, hier kein Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Zudem schützt eine schulinterne Regelung auch die Lehrkräfte vor Ort, weil sie eindeutige Entscheidungshilfen haben.“

Der Weg eines pädagogischen Medienkonzepts hat mehrere Vorteile: Die Situation wird an die Gegebenheiten vor Ort angepasst, je nach Schulart und Schulstandort wird es andere Leitplanken geben. Susanne Arndt, Vorsitzende der LEV, betont: „Uns ist wichtig, dass die Mediennutzung eindeutig pädagogischen Grundsätzen folgt. Die Schule ist ein Ort des Lernens und des analogen Miteinanders. Gleichwohl schließt Lernen heutzutage auch digitale Medien mit ein. Eine Öffnung von Schule hin zu einer beliebigen privaten Nutzung von digitalen Medien lehnen wir ab.“

Die Delegierten des bpv verabschiedeten auf der Hauptversammlung in Garmisch-Partenkirchen einen entsprechenden Antrag, wonach die Nutzung im Rahmen eines pädagogischen Medienkonzepts an den Schulen selbst geregelt werden sollte, und zwar in Abstimmung mit Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern über Lehrerkonferenz und Schulforum. Deutlich wurde aber auch, dass das grundsätzliche Verbot einer außerunterrichtlichen Nutzung und die damit verbundenen Sanktionen aufrechterhalten werden sollen.