Petition für Kinder mit Ad(H)S

Bayerischer Elternverband braucht Unterschriften

Zum Schuljahresbeginn hat der Landesvorstand des BEV eine Petition für Kinder mit AD(H)S ins Internet gestellt unter dem Link www.openpetition.de/!ADHS

Bisher haben sie bayernweit nur rund 200 Unterschriften. Wer Interesse hat oder selbst betroffen ist, kann mithelfen, dass diese Petition ein Erfolg wird.

In den vergangenen zwei Jahren hat der BEV bereits Petitionen für Kinder mit Legasthenie und Dyskalkulie geschrieben und im Internet zur Unterschrift veröffentlicht. Diese sind unter www.openpetition.de!/legasthenie bzw. unter www.openpetition.de!/dyskalkulie einsehbar.

Der Einsatz des BEV für betroffene Familien lohnt sich. Zumindest in der Stadt Erlangen ist viel in Bewegung geraten. Bald gibt es aktuelle Informationen von der Familienberatung der Stadt erhalten und Ende Oktober steht ein Gespräch mit der CSU im bayerischen Landtag an.

Und hier noch einige wichtige Hintergründe:

Schüler*innen mit ADHS können trotz Therapie ihre Bildungschancen nicht erfolgreich wahrnehmen, wenn in der Schule nicht auf ihre Schwierigkeiten eingegangen wird.

Nach den Kriterien der WHO gehört die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) zur Gruppe der Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend. Sie äußert sich durch Probleme mit Aufmerksamkeit, Impulsivität und Selbstregulation; manchmal kommt zusätzlich starke körperliche Unruhe (Hyperaktivität) hinzu. (ICD 10 F90)

ADHS wird wiederum in der Öffentlichkeit zunehmend als psychische Störung wahrge-nommen. Jedoch wird das Syndrom ADHS vielfach erst mit dem Schuleintritt erkannt, denn insbesondere ab diesem Zeitpunkt, und später mit Übergang auf die weiterführenden Schulen, entwickeln sich störungsinduzierte Schwierigkeiten. Diese Schüler*innen werden von Lehrern als störend, undiszipliniert und oft auch als lernschwach beschrieben. Sie binden überproportional viel Aufmerksamkeit, nicht selten zu Lasten anderer Schüler. Bei einer Prävalenz von 4-10 % kann pro Schulklasse von zwei bis drei Schülerinnen und Schülern mit ADHS ausgegangen werden.

Weitere Details, Probleme, Begründungen und Forderungen des BEV finden Sie hier.