Petition für mehr Schulsozialarbeit

Landeselternvereinigung fordert feste Sozialpädagogen für Gymnasien

Petition an den bayerischen Landtag

Betrifft: Forderung der Gleichstellung von Kindern bei Schulsozialarbeit mit einer einheitlichen Regelung auch an Gymnasien

Kinder an Gymnasien sind durch die fehlende einheitliche Regelung zur Schulsozialarbeit gegenüber anderen Schultypen benachteiligt.

Wir Eltern fordern

  • eine feste Implementierung von Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen an bayerischen Gymnasien und einheitliche Regelung für ihren Einsatz, um die Schulsozialarbeit in fachlich ausreichendem Maße[1] auf Dauer sicherzustellen,
  • eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit an den Schulen
  • unbefristete Arbeitsverhältnisse für Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen an den Schulen
  • eine einheitliche Regelung der Finanzierung für alle Gymnasien.

Wir fordern den bayerischen Landtag auf, im Rahmen seiner Zuständigkeit für eine Gleichstellung unserer Kinder durch eine einheitliche Regelung für Schulsozialarbeit an den bayerischen Gymnasien zu sorgen. Niedrigschwellige Angebote der Beratung und Unterstützung müssen dort stattfinden, wo die Kinder sind – direkt an den Schulen. Eine neutrale und fachkompetente Anlaufstelle „Schulsozialarbeit“ muss auch an Gymnasien auf Dauer sichergestellt sein und im fachlich ausreichenden Maße finanziert werden..

Hier beziehen wir uns im Wesentlichen auf die Inhalte der Ausarbeitung „Schulsozialarbeit – Anforderungsprofil für einen Beruf der Sozialen Arbeit“ des Kooperationsverbund Schulsozialarbeit – In Zusammenarbeit mit Landesarbeitsgemeinschaften Schulsozialarbeit, sowie die Expertise von Prof. em. Peter-Christian Kunkel „Gesetzliche Verankerung von Schulsozialarbeit“ (fachliche Beratung Kooperationsverbund Schulsozialarbeit)[2].

Begründung:

Ca. 40 % der Schüler/innen in Bayern besuchen das Gymnasium und sind somit von der Betreuung durch ein Angebot im Rahmen des Programms Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ausgeschlossen Eine andere Form der Schulsozialarbeit wird durch die bayerische Landesregierung nicht gefördert. Die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit für alle Kinder ist jedoch längst bekannt.

Die Schülerschaft wird immer heterogener, Probleme immer vielfältiger, die Anzahl von Konflikten steigt. Die rasante gesellschaftliche Veränderung überfordert oft unsere Kinder, uns Eltern und die Lehrkräfte. Viele Probleme treten außerdem vor allem im Schulalltag auf. Aus nachfolgenden Gründen sehen wir die derzeitige schulische Versorgung mit Fachpersonal kritisch.

  • Die Hauptaufgabe der Lehrkräfte liegt in der Ausübung des Bildungsauftrages und nicht in der psychosozialen Begleitung und Betreuung der Kinder und evtl. der Eltern.
  • Die Beratungslehrer/innen sind über ihren Bildungsauftrag hinaus insbesondere für die Schullaufbahnberatung zuständig.
  • Die Schulpsychologen/innen haben, neben ihrem Bildungsauftrag, ihren Aufgabenschwerpunkt in der Diagnostik (z. B. Legasthenie, Intelligenztest, …) und das bei einem Stundenkontingent von nur 4 Wochenstunden.

Darüber hinaus sind sie alle Lehrkräfte und gegenüber ihresgleichen eventuell befangen.

Die Schüler/innen dagegen befinden sich den Lehrkräften gegenüber in einem Abhängigkeitsverhältnis.

Diese Bezüge stehen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit entgegen.

Sozialpädagogische Fachkräfte hingegen sind

  • von ihrer Ausbildung her auf die erzieherischen und psychosozialen Aufgaben vorbereitet,
  • haben eine ganzheitliche (und nicht nur schulbezogene) Betrachtung von Problemen eingeübt und
  • leisten wichtige Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit bei weiterführenden Fragestellungen und Problemen.

Aufgrund der Freiwilligkeit der sozialarbeiterischen Angebote können sie einen vertrauensvolleren Kontakt zu den Schüler-/innen aufbauen.

Für folgende Problematiken, die natürlich auch an Gymnasien auftreten, braucht es daher aus unserer Sicht eine etablierte Schulsozialarbeit:

  • Bei Mobbing und Ausgrenzung,
  • bei übermäßigen Drogen-, Alkohol- oder Medienkonsum,
  • bei Wohlstandsverwahrlosung und Vereinsamung. Essstörung, Autoaggression oder auch Depression,
  • durch eine veränderte Schülerschaft aufgrund von Migration und Zuwanderung erhöht sich der Bedarf an Betreuung und Unterstützung,
  • für das Gelingen von Inklusion mit Hilfe einer intensiveren Betreuung und Unterstützung,
  • aufgrund geringerer Verfügbarkeit der Eltern durch die zunehmende Berufstätigkeit beider Elternteile,
  • bei familiären (oder pubertären) Problemen, wenn Eltern als GesprächspartnerInnen ausfallen oder Teil des Problems sind.

Nicht nur die Amokläufe von Erfurt (2002), Winnenden (2009) und München (2016) zeigen, dass Schulen insgesamt nicht nur ihren Bildungsauftrag, sondern verstärkt auch ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen müssen.

Deshalb brauchen wir Schulsozialarbeit an allen Schulen, auch an Gymnasien.


[1] Kooperationsverbund Schulsozialarbeit, Schulsozialarbeit – Anforderungsprofil für einen Beruf der Sozialen Arbeit, S. 24, http://www.kv-schulsozialarbeit.de/Anforderungsprofil_Schulsozialarbeit_2015.pdf

[2] Expertise von Prof. em. Peter-Christian Kunkel: „Gesetzliche Verankerung von Schulsozialarbeit“

http://www.kv-schulsozialarbeit.de/Gesetzliche_Verankerung_von_SchuSoz.pdf