Aktualisierte Publikation „Schule und Familie – Verantwortung gemeinsam wahrnehmen”

Alles Wissenswerte zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums unter www.km.bayern.de/elternarbeit.

Die Neuauflage der Publikation „Schule und Familie – Verantwortung gemeinsam wahrnehmen” finden Sie hier.

Wahl, Amtszeit und Aufgaben von Klassenelternsprechern

Schulleitung und Elternbeirat begrüßen die Wahl von Klassenelternsprechern ausdrücklich. Sie sind ein wichtiger Baustein der Schulfamilie am Gymnasium Höchstadt und helfen, Informationen gezielt auszutauschen. Sie tragen auch dazu bei, dass Schulleitung, Lehrer, Eltern und Schüler optimal zusammenwirken

Gemäß Art. 64 Abs. 2 Satz 1 BayEUG beschließt der Elternbeirat, ob Klassenelternsprecher für alle oder einzelne Jahrgangsstufen der Schule als Helfer des Elternbeirats gewählt werden. Über Ort, Zeit und Verfahren der Wahl entscheidet der Elternbeirat im Einvernehmen mit der Schulleitung. Dies ist auch in unserer Geschäftsordnung unter §8 “Wahl der Klassenelternsprecher” und §9 “Aufgaben und Stellung” geregelt.

Welche Aufgaben haben Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher am Gymnasium Höchstadt?
• Sie sind Ansprechpartner für die Eltern der Klasse zu Fragen oder Problemen, die nicht das Verhalten oder die Leistung des eigenen Kindes unmittelbar betreffen.
• Sie sind das Sprachrohr der Eltern der Klasse zum Elternbeirat, zu Lehrern oder zur Schulleitung.
• Sie koordinieren die Interessen der Klasseneltern und bieten z. B. einen Klasseneltern-Stammtisch an (Empfehlung zwei pro Schuljahr).
• Sie erstellen und verteilen eine Klasseneltern-Adress-Liste auf freiwilliger Basis.